Dass bis zum 31. August 2020 bundesweit keine Großveranstaltungen stattfinden können, war bekannt. Seit dem 08. Mai wissen wir nun auch, wie in Hessen in der aktualisierten 4. Verordnung Veranstaltungen geregelt werden. Zum Beispiel darf es keine Veranstaltungen über 100 Personen geben - und...
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