Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e.V. Die hier niedergelegten AGB gelten für alle Veranstaltungen von Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e.V. (im Folgenden die Veranstaltenden genannt), gleich an welchem Ort sie stattfinden. Sie finden ihre Geltung sowohl im Verhältnis von Veranstaltenden und Publikum als auch im Verhältnis vom Veranstaltenden und Fremdveranstaltenden beziehungsweise Tourneeveranstaltenden. Darüber hinaus gelten sie soweit anwendbar für alle Vermietungen oder Untervermietungen der Veranstaltungsräume der Veranstaltenden an Dritte. Die hier niedergelegten AGB sind darüber hinaus Bestandteil eines jeden Vertrages, den die Veranstaltenden mit Dritten schließen. Dazu bedarf es keines expliziten Verweises auf diese AGB innerhalb der Verträge.
Die Eintrittskarten sind bis Vorstellungsende aufzubewahren. Auf Nachfrage der Veranstaltenden sind die Karten jederzeit vorzuzeigen.
Unter bestimmten Bedingungen verlieren Tickets beim Verlassen des Veranstaltungsgebäudes oder Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit. Es gelten die Anweisungen des Türpersonals.
Umtausch oder Rückerstattung von Eintrittskarten ist nicht möglich. Bei Ausfall der Veranstaltung ist die Rückerstattung des Eintrittspreises abzgl. der Vorverkaufs- und Systemgebühr bis maximal 7 Tage nach avisiertem Veranstaltungsdatum möglich. Bei Änderung des Veranstaltungsdatums bis maximal 4 Wochen vor dem Nachholtermin. Bei sonstigen Veranstaltungsänderungen ist eine Rückerstattung nur in Ausnahmefällen möglich. Die Rückabwicklung erfolgt über die Vorverkaufsstelle, an der die Eintrittskarten erworben wurden.
Schwerbehinderte Personen erhalten in der Regel keine Ermäßigung beim Besuch einer Veranstaltung. Ist im Schwerbehindertenausweis ein Begleitverweis (B) vermerkt, erhält die Begleitperson nach vorheriger Absprache an der Abendkasse/Gäst*innenliste nach Ausweisvorlage eine zu 100% ermäßigte Karte (Null-Euro-Ticket). Ein Recht auf eine erhöhte Position im Zuschauendenraum besteht nicht, wird jedoch nach Absprache und Möglichkeit gestellt.
Der Vorverkauf läuft in der Regel bis zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Danach können Karten nur noch zum Abendkassen-Preis am Einlass/der Abendkasse erworben werden. Im Einzelfall behalten sich die Veranstaltenden vor, den Vorverkauf über das Internet bis nach Beginn der Veranstaltung aufrecht zu erhalten oder auch schon früher zu beenden.
Es wird keine Haftung für verloren gegangene Tickets übernommen. Für auf dem Postweg verloren gegangene Tickets haften unter Umständen die mit der Durchführung des Rechtsgeschäftes und Versandes betrauten Ticketanbietenden. Es gelten die AGB der Ticketanbietenden.
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Besuchenden behalten sich die Veranstaltenden vor, Durchsuchungen auf gefährliche und gefährdende Gegenstände durchzuführen und solche vom Mitführen auf Veranstaltungen auszuschließen.
Bei verspätetem Erscheinen entscheidet das Türpersonal über den Nacheinlass.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, pyrotechnischer Artikel, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Licht-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen auch für den privaten Gebrauch sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der*die Besuchende eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte. Eine von der Regel abweichende Fotoerlaubnis ist unter besonderen Umständen und nach vorheriger Absprache möglich.
Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt.
In den Räumlichkeiten der Veranstaltung herrscht, sofern nicht anders angegeben, Rauchverbot.
Die Besuchenden sind damit einverstanden, dass die Veranstaltenden Bildaufnahmen des*der Besuchenden, die diese*n als Teilnehmende der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellen, vervielfältigen und in online, print- und audiovisuellen Medien veröffentlichen. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Die Veranstaltenden sind zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der*die Besuchende den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt, gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt, sexistische oder rassistische Handlungen vornimmt oder solche Haltungen mündlich bzw. durch das Tragen von rechtsextremen Symbolen kundtut. Dies führt zum Veranstaltungsverbot und gegebenenfalls zum Hausverbot. Darüber hinaus sind die Veranstaltenden berechtigt, von ihrem Hausrecht jederzeit Gebrauch zu machen und Personen ohne Angabe von Gründen der Veranstaltung und des Geländes zu verweisen.
Die Veranstaltenden sind zur ersatzlosen Absage von Veranstaltungen berechtigt, die einen sexistischen, rassistischen, antisemitischen, homophoben oder auf andere Art verunglimpfenden Hintergrund haben. Ein Recht auf Schadenersatz aus entgangenem Gewinn oder andere zivil- oder strafrechtlich relevante Forderungen besteht nicht.
Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten der Veranstaltenden, sowie der Verkauf von Eintrittskarten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Für persönlichen Besitz, Wertsachen, Kleidung übernimmen die Veranstaltenden grundsätzlich keine Haftung. Das gilt auch für die Abgabe dieser Sachen an der Garderobe.
Für Sach- oder Personenschäden übernehmen die Veranstaltenden keine Haftung. Davon ausgenommen ist die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Alle auf den Internetseiten, dem Printprogramm, Newsletter oder sonstigen Kommunikationswegen der Veranstaltenden veröffentlichten Angaben und Informationen wurden von den Veranstaltenden sorgfältig recherchiert und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können weder die Veranstaltenden, noch Lieferant*innen dieser Informationen die Haftung übernehmen. Die Veranstaltenden behalten sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
Alle von den Veranstaltenden bereit gestellte Informationen dienen ausschließlich zur Information. Im übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Internetseiten Dritter, auf die die Veranstaltenden durch Hyperlink verweisen, tragen die jeweiligen Anbietenden die Verantwortung. Die Veranstaltenden sind trotz sorgfältiger Prüfung für den Inhalt solcher Seiten Dritter nicht verantwortlich. Darüber hinaus können die Websites der Veranstaltenden ohne deren Wissen von einer anderen Seite mittels Hyperlink angelinkt worden sein. Die Veranstaltenden übernehmen keine Verantwortung für Darstellung, Inhalt oder irgendeine Verbindung zu Veranstaltenden in Websites Dritter.
Alle Daten der Websites, des Printprogrammes, des Newsletters oder anderer Kommunikationsmedien der Veranstaltenden genießen nach §§ 4 und 87a ff UrhG urheberrechtlichen Schutz. Eine Bearbeitung oder Vervielfältigung ist nur soweit zulässig, als dies für deren übliche Benutzung erforderlich ist. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und / oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die normale Auswertung der Daten und stellt einen Urheberrechtsverstoß dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadensersatz verpflichtet.
Gerichtsstand ist Wiesbaden.
Handhabung des Jugendschutzgesetzes bei Veranstaltungen von Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e.V.:
Jugendlichen unter 16 Jahren dürfen Konzert-Veranstaltungen nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson betreten, die durch eine*n Erziehungsberechtigte*n schriftlich dazu legitimiert ist. Zudem muss eine Telefonnummer des*der Erziehungsberechtigten hinterlegt sein, unter der dieser jederzeit erreichbar ist. Nur ein Teil der Discoveranstaltungen sind zugänglich für Besuchende unter 18 Jahren. Auf die Altersbeschränkung wird jeweils in unserem Online-Programm hingewiesen.
(Auszug aus dem Jugendschutzgesetz, Abschnitt 2, Jugendschutz in der Öffentlichkeit)
§4 Gaststätten (1)
Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
§5 Tanzveranstaltungen(1)
Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.(2)
Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
§9 Alkoholische Getränke(1)
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.(2)
Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
§10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren(1)
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.(2)
In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1. an einem Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können.
Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e.V.
Seit 1994 kollektiv und unabhängig. Gegen Diskriminierung, Sexismus, Rassismus, Antisemitismus und Homophobie.