Dass es in Deutschland eine Bandbreite an politischen Parteien mit unterschiedlichen Ideen gibt, ist verfassungsrechtlich ein hohes Gut und Ausdruck gelebter Demokratie. Der Wettbewerb politischer Ideen hat jedoch im Grundgesetz festgelegte Grenzen: Parteien, die darauf aus sind, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind verfassungswidrig und können verboten werden.
Aus den Reihen der AfD werden Menschenwürde und Grundrechte immer wieder in Frage gestellt. Die Rhetorik von AfD-Anhängern ist oft rassistisch und misogyn, muslim- und menschenfeindlich und kann – wenn aus Worten Taten werden – Leben gefährden. Viele sehen im Verhalten wie auch im Programm der Partei eine Bedrohung für die Demokratie und die Menschenwürde.
In den vergangenen Monaten gab es deswegen zahlreiche Expertisen zur Frage nach einem AfD-Parteiverbot: Gutachten, Stellungnahmen, publizistische Texte und Fachaufsätze. Zuletzt stufte der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Aber auch das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz beantwortet die Frage nach einem Verbot nicht – denn die rechtliche Einordnung „gesichert rechtsextrem“ ist nicht gleichzusetzen mit einer Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei. Ob ein Verbotsantrag gegen die AfD erfolgreich sein könnte, ist also weiterhin offen.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) will die Diskussion auf eine neue, fundierte Grundlage zu stellen: Sie hat die Aufgabe übernommen, ein rechtliches Gutachten nach wissenschaftlichen Standards zu erstellen und zu prüfen, ob die AfD die hohen Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt.
Mehr als 18.000 engagierte Spender:innen haben knapp 1 Million Euro gespendet, um dieses Vorhaben möglich zu machen.
Käme das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist, könnte es zur Grundlage eines Verbotsantrags vor dem Bundesverfassungsgericht gemacht werden. In jedem Fall wird das Gutachten auch ein wichtiger Wegweiser für die öffentliche Diskussion sein. Debatten wie die zur Zulässigkeit AfD-kritischer Aktivitäten gemeinnütziger Vereine oder öffentlich geförderter Organisationen erhalten dadurch eine neue Grundlage.
Die GFF wird in ihrem Vorhaben unterstützt von Bleibt stabil, Campact, Frag den Staat, innn.it, Postmigrantischer Jurist*innenbund, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und dem Volksverpetzer.
Im Rahmen unserer Veranstaltung wird Valentina Chiofalo, Volljuristin im Projekt AfD-Gutachten bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das Gutachten vorstellen, das Ende Juni veröffentlicht wird.
Valentina Chiofalo studierte in Berlin Rechtswissenschaft und ist Doktorandin an der Freien Universität Berlin. Sie ist Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht im Deutschen Juristinnenbund (djb).
In der gemeinsamen Reihe und Kampagne #defenddemocracy stellen die Initiative Moment Mal! und das Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden durch hochwertige Bildungsangebote die wachsende Gefahr von Rechts in den Fokus und rufen auf, gemeinsam Freiheit, Vielfalt und Demokratie zu verteidigen.Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e.V.
Seit 1994 kollektiv und unabhängig. Gegen Diskriminierung, Sexismus, Rassismus, Antisemitismus und Homophobie.